Vergebene Aufträge
BEKANNTMACHUNG VERGEBENER AUFTRÄGE NACH VOB UND UVgO
Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A sowie der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung über jeden vergebenen Auftrag ab bestimmten Auftragswerten im Internet zu informieren. Seit dem 07. September 2021 gilt anstelle der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) die Unterschwellenvergabeordnung. Für folgende Vergaben sind dabei Angaben zu veröffentlichen:
Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A (§ 20):
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bei einem Auftragswert von über 25.000 € ohne Umsatzsteuer,
- Freihändige Vergaben bei einem Auftragswert von über 15.000 € ohne Umsatzsteuer
jeweils für die Dauer von 6 Monaten.
Vergaben von Lieferungen und Dienstleistungen nach UVgO (§ 30):
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bei einem Auftragswert ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer,
- Verhandlungsverfahren bei einem Auftragswert ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer
jeweils für die Dauer von 3 Monaten.
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO:
| Auftraggeber | |
| Vergabeverfahren | |
| Auftragsgegenstand | |
| Beauftragtes Unternehmen |
Vergaben von Bauleistungen nach VOB/A:
| Auftraggeber | Verbandsgemeinde Freinsheim |
| Vergabeverfahren | Freihändige Vergabe |
| Auftragsgegenstand | Reparatur / Austausch Wandhydrantenanlage |
| Ort der Ausführung | Grundschule Kallstadt |
| Vergabedatum | 10/2025 |
| Beauftragtes Unternehmen | Dornhöfer GmbH Hochheimer Straße 63-65 55246 Mainz-Kostheim |
