Vergebene Aufträge
BEKANNTMACHUNG VERGEBENER AUFTRÄGE NACH VOB UND UVgO
Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A sowie der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung über jeden vergebenen Auftrag ab bestimmten Auftragswerten im Internet zu informieren. Seit dem 07. September 2021 gilt anstelle der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) die Unterschwellenvergabeordnung. Für folgende Vergaben sind dabei Angaben zu veröffentlichen:
Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A (§ 20):
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bei einem Auftragswert von über 25.000 € ohne Umsatzsteuer,
- Freihändige Vergaben bei einem Auftragswert von über 15.000 € ohne Umsatzsteuer
jeweils für die Dauer von 6 Monaten.
Vergaben von Lieferungen und Dienstleistungen nach UVgO (§ 30):
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bei einem Auftragswert ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer,
- Verhandlungsverfahren bei einem Auftragswert ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer
jeweils für die Dauer von 3 Monaten.
Vergaben von Bauleistungen nach VOB/A:
Auftraggeber | Ortsgemeinde Herxheim am Berg |
Vergabeverfahren | Freihändige Vergabe |
Auftragsgegenstand | Aussichtsplattform für den Geo-Naturwanderweg |
Beauftragtes Unternehmen | Schreinerei Schwanitz, Herxheim am Berg |
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO:
Es liegen keine Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO vor.