Drohnenaufnahme des Rathauses der Verbandsgemeinde Freinsheim

Eheschließung im Ausland

Eheschließung im Ausland

  • ONLINE-ANTRAG

    Hier können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis sowie eine Nachbeurkundung online beantragen.

    Ehefähigkeitszeugnis (vor der Eheschließung)
    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass eine Person, die beabsichtigt im Ausland die Ehe zu schließen, nach ihrem Heimatrecht die Ehevoraussetzung erfüllt und keine Ehehindernisse bestehen.

    Nachbeurkundung (nach der Eheschließung)
    Wenn Sie im Ausland Ihre Ehe geschlossen haben, können Sie Ihre Eheschließung nachbeurkunden lassen. Eine Nachbeurkundung ermöglicht Ihnen, sich jederzeit eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht. Zusätzlich haben Sie als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen erleichtert. Eine Nachbeurkundung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

     BundID und Online-Ausweis erforderlich
     Online-Bezahlung erforderlich

  • ANSPRECHPARTNER

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  • LEISTUNGSBESCHREIBUNG

    Keine Leistungen gefunden.


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