Drohnenaufnahme des Rathauses der Verbandsgemeinde Freinsheim

Fundanzeige

Fundanzeige


GEGENSTANDSBESCHREIBUNG


DETAILS ZUM FUND


DATEN ZU IHRER PERSON


SONSTIGES


 Bitte beachten Sie, dass Sie trotz der Online-Fundanzeige gemäß § 967 BGB dazu verpflichtet sind, die Fundsache bei der zuständigen Behörde abzuliefern. Gerne können Sie die Fundsache zu unseren Öffnungszeiten im Bürgerbüro abgeben oder wenn möglich in den Briefkasten einwerfen.


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