Von Freinsheim über die L522 kommend ist es für LKW und andere Fahrzeuge, die länger als elf Meter sind, kaum möglich, den engen Kurvenbereich in Herxheim am Berg zu durchfahren. Nach einem Vor-Ort-Termin, bei dem die Strecke erneut begutachtet wurde, haben die Verkehrsbehörde der Kreisverwaltung, der Landesbetrieb Mobilität und die Verbandsgemeinde Freinsheim in Abstimmung außer- und innerorts die Beschilderung geändert.
Bislang galt auf der Strecke von Freinsheim nach Herxheim am Berg: „Anlieger frei“. Das ist ab sofort nicht mehr der Fall. Einzig der Linienverkehr darf die Strecke weiter befahren, weil dies zur Aufrechterhaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nötig ist. Das Durchfahrverbot gilt für Fahrzeuge der Fahrzeug-Kombinationen wie Auto oder Transporter mit Anhänger, die insgesamt länger als elf Meter sind. Der herkömmliche Verkehr mit Autos (auch Gespanne, die kürzer sind als elf Meter) und Zweirädern ist davon nicht betroffen.
Um Fahrern der längeren Fahrzeuge oder Fahrzeug-Kombinationen eine frühe Reaktionsmöglichkeit zu gegeben, wird bereits am Kreisel bei Freinsheim auf das Durchfahrverbot hingewiesen. Auch an der Kreuzung der L522 zur Herxheimer Straße in Freinsheim wird die neue Beschilderung angebracht. Die VG Freinsheim hat innerorts weitere Anpassungen vorgenommen.
