Wegenutzungsverträge Gas

Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Freinsheim über das Auslaufen von Wegenut-zungsverträgen Gas gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 

Die Verbandsgemeinde Freinsheim macht gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG bekannt, dass die zwischen den Ortsgemeinden Dackenheim und Erpolzheim und der Pfalzgas GmbH bestehenden Konzessionsverträge über die Gasversorgung im jeweiligen Gemeindegebiet ausgelaufen sind.
Die relevanten Daten für die Ortsgemeinden Dackenheim und Erpolzheim sind wie folgt:

Ortsgemeinde Dackenheim:

Fläche: 471 ha

Anzahl Einwohner: 450

Ortsgemeinde Erpolzheim:

Fläche: 450 ha

Anzahl Einwohner: 1325

Die Ortsgemeinden beabsichtigen jeweils einen neuen Gaskonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen.

Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages mit den jeweiligen Ortsgemeinden interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis 3 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Frau Dahl, Fachbereich 4, Bahnhofstraße 12, 67251 Freinsheim

einzureichen. Maßgebend für die Wahrung der vorstehenden Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Verbandsgemeinde. Verspätet eingegangene Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt.

Informationen gemäß § 46a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des Gasnetzes, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung und zur Angebotskonkretisierung erforderlich sind, werden allen Bewerbern nach Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Ein Vordruck der Vertraulichkeitsvereinbarung wird allen Bewerbern nach ihrer Interessenbekundung übermittelt.