Bescheinigung in Steuersachen beim Finanzamt beantragen

Bescheinigung in Steuersachen
  • Leistungsbeschreibung

    Mit der "Bescheinigung in Steuersachen", die auch als Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet wird, können Sie nachweisen, dass Sie steuerlich zuverlässig sind. 

    Die Vorlage einer "Bescheinigung in Steuersachen" ist oft erforderlich, wenn Sie zum Beispiel:

    • eine gewerberechtliche Erlaubnis beantragen, zum Beispiel für:
      • Gaststättengewerbe
      • Reisegewerbe
      • Personenbeförderung
      • Immobilienhandel
    • sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben
    • Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern möchten

    Eine "Bescheinigung in Steuersachen" kann auch privaten Auftraggeberinnen und Auftraggebern als Entscheidungshilfe dienen.

    Jede "Bescheinigung in Steuersachen" enthält Angaben zu Ihrer Person und zu Ihren steuerlichen Verhältnissen in den letzten Jahren, unter anderem:

    • Höhe von Steuerschulden
    • Pünktlichkeit bei Zahlungen
    • Pünktlichkeit bei der Abgabe von Steuererklärungen
    • gegebenenfalls Informationen zu Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten

    Die "Bescheinigung in Steuersachen" gibt nur Auskunft über Ihre aktuelle steuerliche Situation. Sie ist wertungsfrei und enthält keine Prognose über Ihr zukünftiges Verhalten.

    Die "Bescheinigung in Steuersachen" stellt Ihnen Ihr Finanzamt aus.

    Für eine "Bescheinigung in Steuersachen", die Auskunft über kommunale Steuern geben soll, ist Ihre Kommunalverwaltung zuständig. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Gewerbesteuer
    • Grundsteuer

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende