Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

Vorübergehender Gaststättenbetrieb
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen befristeten Anlass (z.B. Kantine anlässlich einer Großbaustelle) einen erlaubnisbedürftigen Gastronomiebetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchten, können Sie unter erleichterten Voraussetzungen eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung) beantragen. Die Gestattung erfolgt auf Widerruf.  

    Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn Sie eine Reisegewerbekarte besitzen. Andersherum benötigen Sie keine Reisegewerbekarte für eine bestimmte Veranstaltung, wenn Sie hierfür bereits eine Gestattung haben (§ 55a Abs. 1 Nr.7 GewO). 

    Sollten Sie mit ihrem Gastronomiebetrieb regelmäßig an einer bestimmten wiederkehrenden Veranstaltung teilnehmen wollen (z.B. an einem jährlich stattfindenden Volksfest), gibt es grundsätzlich eine Alternative zur wiederholten Beantragung einer Gestattung. Sofern sich weder an den räumlichen Gegebenheiten noch an der Betriebsart Ihres Geschäfts etwas ändert, kommt eine Dauererlaubnis in Betracht. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis besagt allerdings nichts über die Vergabe eines Standplatzes auf der jeweiligen Veranstaltung. 

    Da eine Gestattung nur für die Zeit einer bestimmten Veranstaltung, also für einen begrenzten Zeitraum, erteilt wird, ist sie an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft als die Erteilung einer dauerhaften Gaststättenerlaubnis. 

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Freinsheim

    Beachten Sie:
    Die Gestattung beinhaltet nicht die evtl. weiteren notwendigen Genehmigungen zur Durchführung Ihrer Veranstaltung, bspw. nach dem Immissionsschutzrecht (Musikdarbietungen), Straßenrecht (Veranstaltung auf öffentl. Straßen und Plätzen), Baurecht (Aufstellen von Zelten) oder Hygienerecht (Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz). Diese sind gegebenenfalls getrennt bei den jeweils zuständigen Behörden zu beantragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Freinsheim
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Freinsheim

    Die Gebühr wird anhand der Bearbeitungszeit berechnet.
    Bei einem vollständig und korrekt ausgefüllten Antrag ohne weiteren Nachforschungsbedarf seitens der Erlaubnisbehörde wird eine Gebühr zwischen ca. 20 und 35 Euro fällig (ohne Gewähr auf die letztendlich in Ihrem Antragsfall erhobene Gestattungsgebühr).

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.

    Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.

  • Rechtsgrundlage

    § 12 Gaststättengesetz (GastG) 


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende