Zahlen, Beschlüsse und breite Zustimmung


Bürgermeister Jürgen Oberholz begrüßte am 16.12.2025 die Mitglieder des Verbandsgemeinderates zur letzten Sitzung im Jahr 2025. Im Mittelpunkt der Beratungen stand der Haushaltsplan 2026. Gemäß Haushaltsplanentwurf beträgt die VG-Umlage für 2026 30,00%, die Sonderumlage Grundschule: 5% und die Kostenerstattung Kindertagesstätte 4.997€ je Kind.

Der Ergebnishaushalt schließt mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 59.695 € ab. Auch der Finanzhaushalt schließt mit einem positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 872.224 € ab. Investitionskredite in Höhe von 2.148.488 € müssen aufgenommen werden.

 

 Jahresabschluss für Haushaltsjahr 2022 und 2023

Der Jahresabschluss für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 der Verbandsgemeinde wurde einstimmig angenommen.

Die Ergebnisrechnung 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe 947,21€ ab; sie ist somit ausgeglichen. Die Finanzrechnung schließt mit einem Saldo der Ein- und Auszahlungen von 1.426.693,18€ ab. Die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten betragen 855.647,96 €. Das Ergebnis der Finanzrechnung beträgt somit 571.045,22 € und ist nicht ausgeglichen. Die Bilanzsumme beträgt 53.031.886,42€ das Eigenkapital 20.371.293,66€.

Die Ergebnisrechnung 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe 45.363,54 € ab; sie ist somit nicht ausgeglichen. Die Finanzrechnung schließt mit einem Saldo der Ein- und Auszahlungen von 1.163.628,59 € ab; die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten betragen 847.387,68 €. Das Ergebnis der Finanzrechnung beträgt somit 316.240,91 € und ist ausgeglichen. Die Bilanzsumme beträgt 53.243.493,02 € das Eigenkapital 20.325.930,12 €.

Dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Freinsheim wurde für die Haushaltsführung 2022 und 2023 die Entlastung erteilt.

 

Jahresabschluss 2024 - Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Der Jahresabschluss 2024 Wasserversorgung wurde einstimmig angenommen. Die Jahresbilanz 2024 wurde festgestellt und beschlossen auf 8.337.864,30 €. Die Jahreserfolgsrechnung 2024 wurde mit einem Verlust in Höhe von 98.891,89 € beschlossen. Der Jahresverlust wird der allgemeinen Rücklage entnommen.

Der Jahresabschluss 2024 Abwasserbeseitigung wurde ebenfalls einstimmig angenommen Die Jahresbilanz 2024 wird festgestellt und beschlossen auf 29.249.591,63 €. Die Jahreserfolgsrechnung 2024 weist einen Jahresgewinn in Höhe von 58.748,61 € aus. Der Jahresgewinn wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Wirtschaftsplan 2026 - Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2026 für den Betriebszweig Wasserversorgung ergibt sich aus dem Erfolgsplan bei einer Erhöhung der Benutzungsgebühr Wasser um 0,10 € von 1,42 € netto auf 1,52 netto und einer Erhöhung des wiederkehrenden Beitrags Wasser je Nutzungseinheit von 22,00 € netto auf 30,00 € netto, ein Jahresgewinn in Höhe von rd. 35,35 T€. (Wasserversorgung: 6,9 T€, Photovoltaik 28,45 T€).

Der Investitionsplan 2026 sieht Investitionen i.H.v.1.260.000 € vor und es wird mit einer Investitionskreditaufnahme i. H. v. 1. Mio. € geplant.

Im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2026 für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung ergibt sich aus dem Erfolgsplan bei unveränderten Gebühren ein Jahresgewinn in Höhe von rd. 19,7 T€. In den Erfolgsplan eingearbeitet wurde das Ergebnis des Jahresabschlusses 2024. Dieser schließt mit einem Gewinn von rd. 58,7 T€ ab.

Der Investitionsplan sieht für das Jahr 2026 Investitionsaufwendungen i.H.v. 1.895 T€ vor. Eine Investitionskreditaufnahme für das Jahr 2026 ist nicht geplant.

Am 09.10.2025 fand eine unvermutete Prüfung der Sonderkasse der Verbandsgemeindewerke Freinsheim statt. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Gefahrenabwehrverordnung Fastnachtsumzug Weisenheim am Sand auch für 2026 zugestimmt

Nach den Erfahrungen von Polizei und Ordnungsbehörde ist es in den vergangenen Jahren anlässlich des Fastnachtsumzuges in Weisenheim am Sand trotz erheblichen Einsatzes von Polizei und kommunalen Vollzugsbeamten zu Auseinandersetzungen zwischen gewaltbereiten, betrunkenen Festbesuchern insbesondere im jugendlichen Alter und zu Sachbeschädigungen und Glasbruch gekommen. Daher hat es der Rat für erforderlich gehalten, das Mitführen und den Verzehr alkoholischer Getränke weiterhin zu beschränken, ebenso die Benutzung von Glasbehältnissen. Der von der Verwaltung vorbereiteten Gefahrenabwehrverordnung Fastnachtsumzug wurde einstimmig zugestimmt. Darin werden auch die Schankzeiten für die Ausschankstellen verkürzt und der Beginn von 10 Uhr auf 12.00 Uhr nach hinten verschoben.

 

Gefahrenabwehrverordnung Verbandsgemeinde Freinsheim – Neufassung

Für den Bereich der Verbandsgemeinde Freinsheim wurde eine Gefahrenabwehrverordnung zuletzt am 17.09.2012 beschlossen. Die neue Verordnung wurde unter Berücksichtigung der Fortschreibung des Rechts, der ständigen Rechtsprechung sowie den aktuellen gefahrenabwehrrechtlichen Belangen novelliert. Der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Freinsheim wurde zugestimmt. Darin werden u.a. Maßnahmen geregelt bei aggressivem oder störendem Verhalten, dem Beschädigen von Einrichtungen wie Bänke oder Spielgeräten , an nicht genehmigten Flächen zu plakatieren, Tauben zu füttern oder offenes Feuer zu entzünden sowie allgemeine Verunreinigungen. 

 

Durchführung verkaufsoffener Sonntage in der Verbandsgemeinde

Auf Antrag der Gewerbevereine von Freinsheim, Weisenheim am Berg und Weisenheim am Sand wurden folgende Sonntage als verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2026 genehmigt:

Freinsheim:
Sonntag, 22.03.2026 anlässlich des Blütenfestes
Sonntag, 07.06.2026 anlässlich des Altstadtfestes
Sonntag, 19.07.2026 anlässlich des Stadtmauerfestes
Sonntag, 27.09.2026 anlässlich der Kulinarischen Weinwanderung
Sonntag, 29.11.2026 anlässlich des ersten Adventssonntags

Weisenheim am Berg:
Sonntag, 17.05.2026 anlässlich des Partnerschafts-, Wein- und Heimatfestes
Sonntag, 23.08.2026 anlässlich der Weisenheimer Kerwe und Winzertafel

Weisenheim am Sand:
Sonntag, 26.04.2026 anlässlich des Frühlingfestes

 

Kostenersatz und Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

Durch die Neufassung des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz ist eine Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr erforderlich. Mit Erlass einer Landesverordnung wurden Pauschalbeträge für Stundensätze der Feuerwehr- und anderen Einsatzfahrzeuge verbindlich geregelt. Die neue Satzung setzt die Landesvorgaben um und wurde einstimmig beschlossen.

 

Beschaffung eines Gärtnerfahrzeuges für die Verbandsgemeinde Freinsheim

Die Anträge auf Fördermittel des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) wurden von der Landesregierung bewilligt und somit konnten mittlerweile fast alle Projekte zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude sowie Elektrifizierung des Fuhrparks umgesetzt werden. Insbesondere das Projekt zur Umstellung der Beleuchtung auf LED-Technik in einzelnen Schulen und Kitas konnte deutlich günstiger abgeschlossen werden. Die Verbandsgemeinde wird daher bei der Landesregierung eine Mittelverschiebung der bewilligten KIPKI-Mittel um 60.000,00 € beantragen. Damit soll das bisherige und abgängige Gärtnerfahrzeug mit Verbrennermotor durch ein elektrifiziertes Modell ersetzt werden..

 

Gleichstellungsplan 2025 - 2031

Gemäß den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) wurde für die Verbandsgemeindeverwaltung  ein Gleichstellungsplan erstellt und den Ratsmitgliedern zur Kenntnis gebracht.

Danach ist festzustellen, dass die Verbandsgemeinde die Vorgaben des LGG weiterhin erfüllt. Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim sind 75 % der Mitarbeiter*innen weiblich und 25 % männlich. Bei den Beamten sind 50% weiblich und 50% männlich. In den mittleren, höheren und hohen Entgelt- und Besoldungsgruppen sind die weiblichen Mitarbeiterinnen mit 67 bis 72% vertreten. Der Anteil der weiblichen Führungskräfte beträgt 60%. Die Teilzeitquote liegt bei 56%.