Ab dem 05. Oktober 2025 prüfen Banken bei Überweisungen innerhalb der EU, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen (sogenannte Verification of Payee, VoP).
Für alle Zahler muss daher als Empfänger „Verbandsgemeinde Freinsheim“ angegeben werden – sonst drohen Verzögerungen.
Ziel ist es, Fehl- und Betrugsüberweisungen zu vermeiden.
Lastschriftverfahren noch einfacher:
Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren – so werden fällige Beträge automatisch und fristgerecht eingezogen, ohne dass Sie Überweisungen manuell ausführen müssen. So vermeiden Sie Rückfragen, verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung entstehen Kosten wie Mahngebühren nach der Kostenordnung des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes Rheinland-Pfalz, sowie Säumniszuschläge nach § 240 Abgabenordnung. Ein SEPA-Lastschriftmandat können Sie uns bequem online unter vg-freinsheim.de/sepa erteilen.
Ihre Verbandsgemeindekasse
Freinsheim