Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz


Das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz wurde umfassend reformiert, um den individuellen Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen gerecht zu werden.

Fortan ist es möglich, die Asche mit nach Hause zu nehmen, einen Teil seiner Asche zu einem würdevollen Erinnerungsstück verarbeiten zu lassen (beispielsweise als Schmuckstein oder in einer Keramik), die Asche außerhalb vom Friedhof verstreuen zu lassen und seine Asche in den vier großen Flüssen Rhein, Mosel, Lahn und Saar bestatten zu lassen. Mit der Möglichkeit sich für eine Tuchbestattung aus nicht religiösen Gründen zu entscheiden, wird die allgemeine Sargpflicht bei Erdbestattungen aufgehoben. (Quelle: Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit RLP)

Eine wichtige Voraussetzung für die neuen Bestattungsformen ist die Totenfürsorgeverfügung. Diese muss zu Lebzeiten schriftlich festgehalten werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Landes Rheinland-Pfalz: