Einseitiges Halteverbot in Bobenheim und Weisenheim am Berg


Aufgrund der kürzlich aufgetretenen Waldbrände und der anhaltenden Trockenperiode wird zur Sicherstellung des ungehinderten Zugangs für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ein einseitiges Halteverbot angeordnet.

Folgende Straßenzüge sind davon betroffen:

Bobenheim am Berg: Ortsdurchfahrt L517, Leiningerstraße, Im Woogtal, In den Hahnendornen, Im Weibertal, Friedhofstraße, Am Büschel, Jahnstraße 

Weisenheim am Berg: Bobenheimer Straße, Waldstraße, Im Eiertal; Haalbergstraße, Neumayerstraße, L517 

Das Haltverbot bezieht sich vorab auf den Zeitraum vom 07.07.2025 – 31.08.2025. Wir bitten um Ihr Verständnis. 

Ihre Straßenordnungsbehörde