Aufgrund der kürzlich aufgetretenen Waldbrände und der anhaltenden Trockenperiode wird zur Sicherstellung des ungehinderten Zugangs für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ein einseitiges Halteverbot angeordnet.
Folgende Straßenzüge sind davon betroffen:
Bobenheim am Berg: Ortsdurchfahrt L517, Leiningerstraße, Im Woogtal, In den Hahnendornen, Im Weibertal, Friedhofstraße, Am Büschel, Jahnstraße
Weisenheim am Berg: Bobenheimer Straße, Waldstraße, Im Eiertal; Haalbergstraße, Neumayerstraße, L517
Das Haltverbot bezieht sich vorab auf den Zeitraum vom 07.07.2025 – 31.08.2025. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihre Straßenordnungsbehörde

