Grundsteuerreform


In der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim kommen viele Anfragen bezüglich der Grundsteuerreform an. Leider können die meisten Fragen nicht von Seiten der Verwaltung beantwortet werden. Ansprechpartner für alle Anfragen zur Grundsteuerreform ist die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz, also somit Ihr Finanzamt.

Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihres Anliegens direkt an Ihr zuständiges Finanzamt. Auf den Schreiben der Finanzverwaltung sind die verantwortlichen Ansprechpartner und deren Telefonnummern aufgeführt.

Aufgrund des erhöhten Beratungsbedarfs wurde eigens eine Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung eingerichtet:

Telefon | 0261 201792-79,
Montag bis Donnerstag | 8 bis 17 Uhr,
Freitag | 8 bis 13 Uhr.

Allgemeines zur Reform der Grundsteuer
Unter www.fin-rlp.de/grundsteuer finden Sie ausführliche Informationen.

Aktenzeichen
Das aktuelle Aktenzeichen wurde Ihnen von Ihrem Finanzamt auf dem Anschreiben „Informationen zur Grundsteuerreform und zur damit verbundenen Erklärungsabgabe“ mitgeteilt.

Bodenrichtwerte
Unter www.maps.rlp.de/ können Sie den aktuellen Bodenrichtwert ermitteln.

Katasteramt
Bei dringenden Anfragen an das Katasteramt können Sie sich an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Katasteramt wenden. Anfrage via Email an ga.rpf@vermkv.rlp.de