Weitere Entlastung der Eltern von Kindergarten- und Schulkindern


Aufgrund der aktuellen Corona-Krise entfallen in den Kindertagesstätten und Schulen in der Verbandsgemeinde Freinsheim auch weiterhin alle regulären Betreuungsangebote sowie der übliche Schulbetrieb. Es findet nur ein (erweiterter) Notbetrieb statt. Daher sind viele Kinder zu Hause und können aktuell nicht in den Einrichtungen betreut werden. Zudem stellt die aktuelle Ausnahmesituation viele Eltern vor finanzielle Herausforderungen.

Aus diesem Grund hat sich die Verbandsgemeinde Freinsheim dazu entschlossen, die Elternbeiträge und Verpflegungspauschalen für den Besuch ihrer Kindertagesstätten, Ganztagsschulen und Betreuenden Grundschulen für die Hälfte des Monats März und für die Monate ab Mai bis zum Beginn des Regelbetriebes zu übernehmen. Zuvor hatte die Verbandsgemeinde bereits die Beiträge für April übernommen. Eine Abrechnung dieser Kosten erfolgt nur für Tage, in denen Kinder die Notbetreuung in der Betreuenden Grundschule oder die Verpflegung in den Einrichtungen in Anspruch genommen haben. Sofern die sonst übliche Pauschale bereits abgebucht oder überwiesen wurde, werden diese Beträge den Eltern zeitnah erstattet.

(Stand: 15.05.2020)


Entlastung für Hort- und Krippenkinder

Nach Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz sollen die Kindertagesstätten ihr Angebot in den nächsten Wochen wieder ausweiten. Aufgrund der Hygiene-Anforderungen wird es dennoch ein begrenztes Betreuungsangebot geben. Sollten aufgrund der Bestimmungen in den Kindertagesstätten im Landkreis Bad Dürkheim Betreuungsplätze nicht angeboten werden können, wird der Landkreis auch im Juni die Elternbeiträge (Krippen- und Hortbeiträge) für die betroffenen Eltern übernehmen.

Der Landkreis Bad Dürkheim hat zur Entlastung der Familien bereits die Elternbeiträge für die Monate April und Mai 2020 in Höhe von insgesamt rund 150.000 Euro übernommen.

(Stand: 28.05.2020)


Regelung für April

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise entfallen in den Kindertagesstätten und Schulen in der Verbandsgemeinde Freinsheim alle regulären Betreuungsangebote sowie der Schulbetrieb bis einschließlich 17.04.2020. Daher sind viele Kinder zu Hause und können aktuell nicht in den Einrichtungen betreut werden. Zudem geraten viele Eltern angesichts der aktuellen Ausnahmesituation in finanzielle Schwierigkeiten.

Aus diesem Grund haben sich die Verbandsgemeinde Freinsheim und die Ortsgemeinden Weisenheim am Berg sowie Weisenheim am Sand dazu entschlossen, die Elternbeiträge und Verpflegungspauschalen für den Besuch der Kindertagesstätten, der Ganztagsschulen und der Betreuenden Grundschulen für den Monat April 2020 zu übernehmen.

Darüber hinaus hat sich der Landkreis Bad Dürkheim zur Entlastung der Familien entschlossen, zunächst die Elternbeiträge (Krippen- und Hortbeiträge) für den Monat April 2020 zu übernehmen.