Winterdienst


Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund des anstehenden Winters möchten wir Sie über die Räum- und Streupflicht informieren:

Die Ortsgemeinden und die Stadt Freinsheim haben diese Pflichten im Rahmen ihrer Satzungen für die Reinigung von öffentlichen Straßen auf die Anwohner der jeweiligen Straßen übertragen. Folgende Regelungen ergeben sich hiernach für die Anwohner:

  • Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt wird.
  • Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
  • Die Benutzbarkeit ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) herzustellen; Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Auf den Gehwegen ist Salz nur in geringen Mengen zu verwenden.

Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim
Örtliche Ordnungsbehörde