Hausanschlussvertrag

Der Hausanschlussvertrag

Wozu ist ein Hausanschlussvertrag notwendig?

  • Mit dem Hausanschlussvertrag gestattet der Eigentümer der INEXIO GmbH auf seinem Grundstück und seinem Gebäude einen Glasfaseranschluss zu installieren. Er wird grundsätzlich für ein Grundstück und nicht für Wohnungen oder Betriebsstätten abgeschlossen. Ohne einen Hausanschlussvertrag wird die INEXIO GmbH sehr wahrscheinlich keinen Glasfaseranschluss installieren.
  • Der Hausanschlussvertrag sollte vor Abschluss der Baumaßnahmen abgeschlossen werden.

Der Eigentümer des Grundstücks schließt einen Hausanschlussvertrag ab

  • Der Hausanschlussvertrag mit der INEXIO kann nur vom aktuellen Grundstückseigentümer abgeschlossen werden.
  • Wird das Grundstück verkauft, ist der bisherige Eigentümer verpflichtet, Rechte und Pflichte aus dem Hausanschlussvertrag an den neuen Eigentümer zu übertragen.

So schließen Sie den Hausanschlussvertrag auf dem Postweg ab

  • Drucken Sie das entsprechende Formular (Siehe rechts Link "Hausanschlussvertrag (Muster)" aus, füllen es aus und schicken es zusammen mit einem kurzen Anschreiben an INEXIO GmbH, NGA-Ausbau Bad Dürkheim, Am Saaraltarm 1, 66740 Saarlouis. In dem Anschreiben verwenden Sie den Betreff "NGA-Projekt Bad Dürkheim - A-Anschluss für <Adresse des Grundstücks>". Falls Sie Probleme mit der Verlegung eines Kabels bis zum Haus und der Montage der Endeinrichtungen sehen, beschreiben Sie das in dem Anschreiben. Kopie des Vorgangs aufheben. Sie erhalten eine Auftragsbestätigung.
  • Achten Sie darauf, dass die Auftragsbestätigung nach wenigen Tagen kommt. Falls nicht, sollten Sie den INEXIO Kundenservice anrufen (0800 7849375) und den Stand der Bearbeitung klären.

Sollte man schon jetzt einen Vertrag für einen Tarif zur Nutzung eines A-Anschlusses abschließen?

Sie sollten einen Tarif zur Nutzung des  A-Anschlusses erst abschließen, wenn Sie die Angebote mehrerer Anbieter (z.B. 1&1, O2, Telekom Deutschland, Vodafone, etc.) von Internetzugängen geprüft haben. Jeder Anbieter kann den neuen Glasfaseranschluss - weil mit Steuergeldern subventioniert gebaut - von der INEXIO GmbH zu Vorleistungspreisen mieten und Ihnen ein ggf. preiswerteres Angebot machen. Auch nach Inbetriebnahme sind Sie nicht verpflichtet, einen Nutzungsvertrag abzuschließen. Nachteile entstehen Ihnen dadurch nicht.

Folgendes ist noch wichtig

  • Der Hausanschluss wird als FTTB-Anschluss gebaut. Das umfasst die Verlegung des Glasfaserkabels über das Grundstück bis in die Innenseite einer Gebäudeaußenwand und die Installation des Netzabschlusses und eines Glasfaser-Modems an dieser Wand. Die technischen Geräte für den Netzabschluss brauchen einen Stromanschluss in unmittelbarer Nähe ( ≤ 3 Meter) dieser Geräte.
  • Die Verteilung der Übertragungsleistung im Gebäude sind Sache des Eigentümers. Bei Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen ist hier mit erheblichen Kosten zurechnen.
  • Sie sind nicht verpflichtet, einen Hausanschlussvertrag abzuschließen. Wenn Sie nach dem Baubeginn in Ihrer Ortsgemeinde einen Glasfaseranschluss haben wollen, wird INEXIO aber ggf.  einen erheblichen Baukostenzuschuss verlangen.

Informationen

Hier finden Sie den Download der Formulare für den Hausanschlussvertrag.


Hier geht's zu den Ausbaukarten.