Inexio schließt Hausanschlussverträge ab


Wozu ist ein Hausanschlussvertrag mit der INEXIO GmbH notwendig?

Um für ein Gebäude einen Glasfaseranschluss legen zu können, braucht INEXIO einen Hausanschlussvertrag mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft eines Gebäudes. INEXIO hat dazu einen Formularvertrag entworfen. Ein Muster steht zum Download bereit. Sie benötigen für den Vertrag Daten aus dem Grundbucheintrag für das Grundstück.

Da INEXIO subventionierte Glasfaseranschlüsse verlegt, entstehen den Eigentümern keine Anschlusskosten für die Installation des Hausanschlusses. Ob Ihr Gebäude subventioniert ausgebaut wird können Sie in den Ausbaukarten sehen. Dort sind diese Gebäude grün eingefärbt.  Hier finden Sie die Karten.

Der Hausanschluss umfasst die Verlegung des Glasfaserkabels über das Grundstück bis in die Innenseite einer Gebäudeaußenwand und die Installation des Netzabschlusses an dieser Wand. Die technischen Geräte für den Netzabschluss brauchen einen Stromanschluss in unmittelbarer Nähe dieser Geräte.

Für die weiter Verteilung der Übertragungsleistung im Gebäude sind Sache des Eigentümers. Bei großen Wohnanlagen ist hier mit erheblichen Kosten zurechnen.

Sollte man schon jetzt einen Tarif für die Nutzung des subventionierten Glasfaseranschlusses abschließen?

Sie sollten einen Tarif zur Nutzung des Glasfaseranschlusses erst abschließen, wenn Sie die Angebote mehrerer Anbieter (z.B. 1&1, O2, Telekom Deutschland, Vodafone, etc.) von Internetzugängen geprüft haben. Jeder Anbieter kann den neuen Glasfaseranschluss - weil mit Steuergeldern subventioniert gebaut - von der INEXIO GmbH zu Vorleistungspreisen mieten und Ihnen ein ggf. preiswerteres Angebot machen. Nachteile entstehen Ihnen dadurch nicht.