Ermittlung der "unterversorgten" Gebäude


Die Telekom hat uns im April 2016 mitgeteilt, welche Gebäude als "versorgt" gelten

Der Landkreis hatte Anfang 2026 die bei uns tätigen Netzbetreiber mit einer Markterkundung über die Versorgung alle im Landkreis vorhandenen Anschlüsse abgefragt. Die Telekom Deutschland - als unser einziger Betreiber von Zugangsnetzen zum Internet - im April 2016 mitgeteilt, welche Gebäude im September 2019 mit einer Übertragungs-leistung von ≥ 30 Mbit/s versorgt sein werden. Diese Anschlüsse werden nicht im Rahmen des NGA-Projektes des Landkreises subventioniert ausgebaut. Weiterhin werden Gebäude als "versorgt" angesehen und nicht ausgebaut, wenn:

  • sie nicht im Kataster der Verbandsgemeinde mit einer gültigen Adresse eingetragen sind und
  • keinen Telefonanschluss haben oder
  • in der Liegenschaftskarte des Landesvermessungsamtes keine Adresse eingetragen ist.

Diese Gebäude gelten als Hallen oder Scheunen oder Gewächshäuser. Alle anderen Gebäude gelten als "unterversorgt" und werden im NGA-Projekt des Landkreises von der INEXIO GmbH subventioniert ausgebaut (A-Anschlüsse).

Der Landkreis hat die Einteilung in "Versorgt" und "Unterversorgt" verbindlich festgestellt. Für die VG Freinsheim sind das rund 1.500 Gebäude.

Der Anteil der unterversorgten Gebäude ist bei unseren Ortsgemeinden sehr unterschiedlich (Zahlen gerundet):

  • Dackenheim und Herxheim: fast 100% (190/290)
  • Weisenheim am Berg: 43% (320) sowie die Realschule plus und die Grundschule
  • Freinsheim: 37% (630) und die Grundschule
  • Kallstadt: 15% (70) und die Grundschule
  • Bobenheim am Berg: 3% (15)
  • Weisenheim am Sand: Nur die Grundschule
  • Erpolzheim hat keine unterversorgten Gebäude.

Die "versorgten" Gebäude sind von der Telekom Deutschland bis auf einen Teil von Weisenheim am Berg auf ≥ 30 Mbit/s ausgebaut worden. Die INEXIO GmbH hat angekündigt, dass sie den Grundstückseigentümern anbieten wird, entlang ihrer Glasfasertrassen liegende Gebäude ebenfalls mit Glasfaseranschlüssen auszubauen (B-Anschlüsse).