Bei der Verbandsgemeinde Freinsheim, Landkreis Bad Dürkheim ist die Stelle
der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters (m/w/d)
zum 01.03.2024 zu besetzen, da die Amtszeit des jetzigen Amtsinhabers am 29.02.2024 endet. Der jetzige Amtsinhaber wird sich um die Wiederwahl bewerben.
Die Verbandsgemeinde Freinsheim (ca. 15.500 Einwohner) mit einer Fläche von 6.200 ha besteht aus 8 Ortsgemeinden. Sie liegt in landschaftlich reizvoller Lage an der Deutschen Weinstraße. Die Struktur der Verbandsgemeinde ist geprägt durch Landwirtschaft und Weinbau. Der Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung ist die Stadt Freinsheim.
Die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters erfolgt am Sonntag, 05. November 2023 unmittelbar durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Freinsheim für eine Amtszeit von 8 Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Urwahl). Hat bei der am 05.11.2023 stattfindenden Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, 19. November 2023 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen / Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur / zum Bürgermeister/in ist gemäß § 53 Abs. 3 Gemeindeordnung, wer
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
- am Tag der Wahl (05.11.2023) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
- die Gewähr dafür bietet, dass er/sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Zur / zum hauptamtlichen Bürgermeister/in kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Von den Bewerberinnen / Bewerbern wird die Bereitschaft erwartet, nach erfolgter Wahl möglichst den Wohnsitz im Gebiet der Verbandsgemeinde Freinsheim zu nehmen.
Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung - LKomBesVO) des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt in die Besoldungsgruppe B 2 / B 3 eingestuft. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 2 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 3 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre Amtszeit zulässig. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerber/in oder durch eine Partei oder Wählergruppe nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass gültige Wahlvorschläge nur bis zum 18.09.2023 (48. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr bei dem / der Wahlleiter/in bei der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim eingereicht werden können (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen, die der / die Wahlleiter/in spätestens am 28.08.2023 (69. Tag vor der Wahl) im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Freinsheim öffentlich bekanntmacht.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass den politischen Parteien und Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und / oder Wählervereinigungen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen freiwilligen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis zum 18.09.2023 (keine Ausschlussfrist) an
Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim
- Wahlleitung Bürgermeisterwahl -
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim