Wir suchen zum 01.07.2024 eine/n
Duale Studentin/ Dualen Studenten (m/w/d)
für den Bachelor of Arts Studiengang „Verwaltung“
3. Einstiegsamt, früher Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes
Wir bieten:
- Eine duale Ausbildung im Beamtenverhältnis innerhalb eines dreijährigen Bachelor-Studienganges in Zusammenarbeit mit der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz in Mayen (weitere Informationen unter http://www.hoev-rlp.de)
- Eine attraktive Mischung aus Studium und Praxis
- Eine ansprechende Studienvergütung: Besoldungsansprüche nach dem Beamtenrecht
- Interessante zukunftsorientierte Aufgaben für Menschen mit Interesse am Gemeinwesen
- Attraktive Entwicklungsmöglichkeiten im Öffentlichen Dienst
Sie sollten mitbringen:
- Hochschulreife oder Fachhochschulreife
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder eine andere Staatsangehörigkeit, die den Zugang zu einem Beamtenverhältnis ermöglicht
- Interesse an juristischen Fragestellungen
- Interesse an schreibtischbezogenen Tätigkeiten, gute Rechtschreibkenntnisse
- Gutes sprachliches Ausdrucksvermögen
- Eigenverantwortung und Selbständigkeit bei der Erarbeitung von Studieninhalten
Auskünfte:
- Für weitere Informationen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 06353/9357-233 oder den untenstehenden Kontaktdaten zur Verfügung.
Ihre Bewerbung:
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen bis zum 10.10.2023 an die Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim - Personalbüro - Bahnhofstr. 12 in 67251 Freinsheim bzw. elektronisch an bewerbung@vg-freinsheim.de.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt eingestellt.
Bitte reichen Sie nur Kopien Ihrer Zeugnisse etc. und keine Mappen ein, da die Bewerbungs-unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Mit der Eingabe der Bewerbung erklären sich die Bewerber/innen gleichzeitig damit einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen längstens sechs Monate aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.