Jagdverpachtung Eigenjagdbezirk Mittelwald Bobenheim am Berg


Pachtdauer: 01.04.2025 bis 31.03.2035

Zum Jagdbezirk

Der Jagdbezirk umfasst 100,90 ha, die vollständig bejagbar sind. Vorkommende Wildarten sind Rehwild und Schwarzwild.

Ziele des Jagdrechtsinhabers im Zusammenhang mit der Jagdausübung:

Das Revier liegt im Einflussgebiet der Städte Bad Dürkheim, Mannheim und Ludwigshafen am Rhein. Besonders am Haardtrand ist der Klimawandel durch einzeln absterbende Bäume deutlich zu spüren, während sich mit weiterer Entfernung zum Haardtrand einige Fichtenbestände durch das Vorkommen des Borkenkäfers bereits aufgelöst haben. Sommertrockenheiten und Dürren erschweren es, neue Waldgenerationen zu begründen. Dies betrifft Pflanzungen noch stärker als Naturverjüngung. Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, dass sich alle vorkommenden Baumarten auf natürliche Weise (d. h. ohne Schutzmaßnahmen) in ausreichender Zahl sowie verbissfrei etablieren können. Durch eine angepasste Bejagung des Rehwildes soll eine Mischung der Baumarten und eine Verjüngung der Wälder gewährleistet werden. Somit kann der Wald klimaplastischer und stabiler für die Zukunft aufgestellt werden. Der Wald wird nachhaltig bewirtschaftet, um die Erhaltung eines multifunktionalen, standortgerechten und nachhaltigen Waldökosystems gewährleisten zu können. Die Belange der Forstwirtschaft haben daher im Konfliktfall Vorrang vor den Belangen der Jagd. Jagd- und Forstwirtschaft müssen Hand in Hand arbeiten, um die Aufgabe des Waldumbaus als Beitrag gegen die Klimakrise bewältigen zu können.

Faktoren, die Einfluss auf die Jagdausübung haben könnten:

Waldzertifizierung: FSC. Touristische Schwerpunkte: Wanderer, Jogger, Mountainbiker, E-Biker, Pilzsucher, Spaziergänger mit Hund, Naturbeobachter, Reiter, spielende Kinder, eventuell Luchsvor-kommen.

Weitere Auskünfte bzgl. der Revierbeschaffenheit können telefonisch mit dem Revierleiter Herrn Rottländer unter 0174 3257629 besprochen werden.

Zum Ausschreibungsverfahren:

Die Verpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausbietung gemäß § 8 LJVO sowie LJG durch Einholung schriftlicher Gebote. Die schriftlichen Gebote sind bis spätestens Freitag, 06.12.2024, im Zeitraum 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:

Jagdverpachtung Bobenheim am Berg bei der VG Freinsheim,
Fachbereich 3, Zimmer 108 (1. OG), Bahnhofstr. 12, 67251 Freinsheim

einzureichen. Sollten Sie sich vergewissern wollen, ob Ihre Bewerbung/Ihr Gebot eingegangen ist, sollten Sie den Umschlag auch mit Ihren Absenderdaten versehen, um bei uns nachfragen zu können.

Gebote müssen beziffert und aus sich selbst heraus verständlich sein. Mit Abgabe eines Gebotes werden die Jagdpachtbedingungen anerkannt. Der Bieter ist 4 Wochen an sein Gebot gebunden.

Im Gebot ist anzugeben:

  • der vorgesehene Pachtpreis (inkl. USt)
  • Anzahl jagdberechtigter Personen
  • Vorstellungen zu einem Jagdkonzept
  • Erreichbarkeit der Jagdberechtigten
  • Referenzliste der bisherigen jagdlichen Aktivitäten, falls Sie uns als Jäger noch nicht bekannt sind

Weiterhin ist dem Gebot hinzuzufügen:

  • Bestätigung der Jagdpachtfähigkeit nach § 14 (5) LJG (gültiger Jahresjagdschein)
  • Nachweis der Höchstflächenbegrenzung nach § 14 (3) LJG (1.000 Hektar)

Hinweis:
Neben der Höhe Ihres Gebots, haben auch andere Kriterien mehr oder weniger Einfluss auf die Entscheidung des Verpächters, wie z. B. Ihre Ortsansässigkeit, Ihre Jagderfahrung, Ihre jagdlichen Einstellungen und ökologische Sichtweise, Ihre Vorstellungen hinsichtlich der Reviergestaltung sowie der Gestaltung jagdlicher Einrichtungen, Ihre Absatzmöglichkeiten, ob Sie mit ausgebildetem Jagdhund jagen sowie innerhalb eines - im besten Fall schon gut funktionierenden – Teams oder ob Sie an der Organisation von Drückjagden interessiert sind. Je mehr Relevantes von Ihnen bekannt ist, desto besser kann sich der Verpächter ein Bild von Ihnen machen und eine Entscheidung im Sinne seiner Ziele treffen.

Mit der Abgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich gleichzeitig damit einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens gespeichert werden.

Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Unterlagen drei Monate aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet. Sollten Sie den Zuschlag erhalten, werden die Unterlagen Bestandteil Ihrer Pächterakte beim Verpächter.

Gemäß Artikel 13 DSGVO haben wir Ihnen gegenüber eine Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten. Dieser Pflicht kommen wir auch nach. Sowie Sie den Zuschlag und Vertragsunterlagen erhalten, erhalten Sie mit diesen zusammen auch ein entsprechendes Schreiben zur Verwendung und Speicherung Ihrer Daten.

Das Mindestgebot der Jagdpacht für oben genannten Eigenjagdbezirk beträgt inkl. USt 3.100,- € pro Jahr.

Die öffentliche Öffnung der Gebote sowie Anfertigung eines Verzeichnisses derselben erfolgt am 09.12.2024, 10:00 Uhr, im Besprechungszimmer 101 (1. OG) der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim. Dabei werden nach Öffnung der Umschläge Name, Wohnort und Gebotshöhe genannt.

Die Jagdpachtbedingungen liegen vom 15.11.-06.12.2024 bei der VG Freinsheim, Bahnhofstr. 12 in 67251 Freinsheim, Zimmer 108 zur Einsichtnahme aus, können jedoch auch per E-Mail angefordert werden. Nähere Informationen erhalten Sie per Mail unter stannek@vg-freinsheim.de oder per Telefon unter 0 63 53 / 93 57 – 298.

Der Zuschlag bleibt ausdrücklich dem Verpächter vorbehalten, der weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet ist.

Bobenheim am Berg, den 06.11.2024

gez. Dr. Jürgen Schneider
Ortsbürgermeister