Schöffenwahl 2023


Schöffen sind die Vertreter des Volkes und sollen mit ihrem Ehrenamt dazu beitragen, dass das Vertrauen in die Justiz erhalten bleibt. Sie sollen durch ihre Urteile die juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichter durch ihre Erfahrungen und Kenntnisse bereichern.

Ehrenamtliche Schöffen werden jeweils zu zweit – immer ein Mann und eine Frau – den Berufsrichtern zugeordnet. Die Schöffen werden vereidigt, denn sie haben bei den Verhandlungen dasselbe Stimmrecht wie die Berufsrichter, sie dürfen ebenfalls Fragen stellen.

Wer soll gewählt werden?

Gesucht werden Bewerber, die in der Verbandsgemeinde Freinsheim wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer soll sich nicht bewerben?

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Welche Eigenschaften braucht ein Schöffe?

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen können. Das bedeutet anhand der vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden zu beurteilen, ob sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen. Diese kann auch auf privatem Weg erzielt worden sein.

Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des teilweise anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Zeitbedarf: nicht mehr als zwölf Sitzungstage im Jahr

Grundsätzlich wird die Anzahl der Schöffen so bemessen, dass der Einzelne nicht mehr als zwölf Sitzungstage im Jahr haben wird.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbungsunterlagen können Sie vom 31.03.2023 bis zum 02.05.2023 auf dieser Seite herunterladen.

Unter www.schoeffenwahl2023.de oder www.schoeffenwahl.de finden Interessierte weitere Informationen zu diesem Thema. Bewerbungsschluss ist der 02.05.2023.

Wer sich beworben hat, ist nicht automatisch Schöffe. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbenden die gesetzlichen Mindestanforderungen zur Aufnahme in die Vorschlagslisten erfüllen. Die Gemeinderäte müssen dann die vorgeschlagenen Schöffen mit Zweidrittelmehrheit bis zum 30. Juni 2023 bestätigen. Im Herbst 2023 wählt der unabhängige Schöffenausschuss die ehrenamtlichen Schöffen für das Amtsgericht sowie das Landgericht für die neue Amtsperiode aus. Abschließend bestimmt das jeweilige Gericht, wer Haupt- bzw. Hilfsschöffe ist und benachrichtigt diese über deren Wahl.

Wie kann ich mich bewerben?

Füllen Sie bitte das Bewerbungsformular für die allgemeinen Strafsachen aus und senden Sie uns dieses unterschrieben per E-Mail an verwaltung@vg-freinsheim.de oder postalisch an Verbandsgemeinde Freinsheim, Bahnhofstraße 12, 67251 Freinsheim zu.


Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte an das Jugendamt des Landkreises Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim.


Wer ist Ansprechpartner bei Rückfragen?

Sollten Sie Rückfragen zum Thema „Schöffen“ haben, steht Ihnen Frau Kocher unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

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