Entwurf der Haushaltssatzung 2023 der Verbandsgemeinde Freinsheim


Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Verbandsgemeinderat zugeleitet und liegt ab dem 12.12.2022 bis zur Beschlussfassung am 17.01.2023 über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan durch den Verbandsgemeinderat in der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Bahnhofstraße 12, 67251 Freinsheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Zusätzlich ist der Haushaltsplan nachfolgend abrufbar:


Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Freinsheim haben ab dem 12.12.2022 die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen (bis 27.12.2022) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Bahnhofstraße 12, 67251 Freinsheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Bahnhofstraße 12, 67251 Freinsheim, oder elektronisch an finanzen@vg-freinsheim.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.